Ihre UVV-Prüfung – wir erledigen das.
UVV Service für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Betriebssicherheit ist Unternehmerverantwortung
Als Unternehmer oder Fuhrparkleiter sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Aus diesem Grunde schreiben die Richtlinien der Berufsgenossenschaften vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens ein Mal jährlich einer Kontrolle auf Betriebssicherheit – der sog. „UVV-Prüfung“ – zu unterziehen sind.
Der genaue Umfang der UVV-Prüfung ist in §57 BGV D29 festgelegt und hat bundesweit Gültigkeit.
Unser Service: Aus einer Hand
Wir erfassen Ihre zu prüfenden Fahrzeuge und stellen so die Weichen für einen termingerechten sowie wirtschaftlichen Service.
Als Kfz-Meisterbetrieb mit entsprechender Sachkunde führen wir an Ihren Fahrzeugen die vorgeschriebenen UVV-Prüfungen gewissenhaft durch und können etwaige Mängel sofort für Sie beheben.
Dafür bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
A) Separate UVV-Prüfung
Diese ist insbesondere bei Fahrzeugen mit
verlängertem Wartungsintervallen von über
12 Monaten notwendig.
B) Inspektion inkl. UVV-Prüfung
Da die Inspektion zahlreiche Punkte einer UVV- Prüfung bereits abdeckt und so der Umfang der Kontrolle sinkt, ist dies die wirtschaftlichste Variante.
Wir erinnern Sie zuverlässig und fristgerecht an
die fälligen UVV-Prüfungen – einfacher geht‘s nicht.